Familie, Bildung, Soziales
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Fachbereich Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen
Blindengeld / BlindenhilfeBeantragung von Blindengeld und -hilfe
Kurzbeschreibung:
Blinde Erwachsene unter 60 Jahren erhalten in NRW ein Landesblindengeld in Höhe von monatlich 614,99 EUR, Kinder und Jugendlich von 308,02 EUR. Diese Leistung ist einkommensunabhängig. Blinde, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten das Landesblindengeld in Höhe von 473 EUR. Diesen Personen steht allerdings der Differenzbetrag von 135,96 EUR zu, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Bei diesem Betrag handelt es sich um eine ergänzende Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe), die im Gegensatz zum Grundbetrag einkommensabhängig ist. Blinde, die in einer Einrichtung leben und bei denen die Kosten dieses Aufenthalts ganz oder teilweise aus öffentlichen Kassen übernommen werden, erhalten nur ein gekürztes Blindengeld.
Zuständig ist:
Landschaftsverband Rheinland
- 73.71 -
50663 Köln
Die Stadt Oberhausen, Fachbereich 3-2-20 Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen nimmt die Anträge und Unterlagen gerne entgegen und leitet sie an den Landschaftsverband weiter.
Die notwendigen Formulare erhalten Sie auch hier.
Hier sind wir für Sie da:
Elly-Heuss-Knapp-Straße 1
46145 Oberhausen
Zimmer:
Zimmer 305, 2. Etage (Aufzug)
Telefon:
Herr Helmut Nowatzki
Telefon: 0208 6996519
Telefax: 0208 6996543
e-mail: helmut.nowatzki@oberhausen.de
Unsere Öffnungszeiten sind:
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8.30 - 12 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
So erreichen Sie uns:
Busse: 263 + 957= Haltestelle Elly-Heuss-Knapp-Stiftung

