BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / öffentliche Ordnung / Allg. Ordnungsangelegenheiten
Verkehrsüberwachung (ruhender Straßenverkehr)
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Stadt Oberhausen
Bereich Bürgerservice, Öffentliche Ordnung
Technisches Rathaus / Gebäudeteil B
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / öffentliche Ordnung
Ordnungsangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst,Verkehrsüberwachung (ruhender Straßenverkehr)
Im Fachbereich "Ordnungsangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst, Verkehrsüberwachung" werden die Aufgaben wahrgenommen, die nicht besondere ordnungsbehördliche Aufgaben sind.
Zu den allgemeinen ordnungsbehördlichen Aufgaben gehören die Fundangelegenheiten (Fundtiere, Verlust- oder Fundanzeigen), die Unterbringung psychisch Kranker im Gefahrenfall und Angelegenheiten, die sich entweder im persönlichen Umfeld der Bürgerinnen oder Bürger dieser Stadt abspielen oder bei denen die Ordnungsbehörde als Eingriffsverwaltung maßregelnd tätig wird.
Beispielhaft gehören zu den erstgenannten Angelegenheiten Lärmstörungen aus dem privaten Bereich (zum Beispiel Hundelärm, Musiklärm), andere beeinträchtigende Immissionen (zum Beispiel Grillfeuer, Rauch und Gestank) oder Störungen der öffentlichen Sicherheit (durch nicht angeleinte Hunde).
Zu den Aufgaben der Eingriffsverwaltung gehören die Überwachung
Fachbereichsleiter ist Herr Roguski
Zu den allgemeinen ordnungsbehördlichen Aufgaben gehören die Fundangelegenheiten (Fundtiere, Verlust- oder Fundanzeigen), die Unterbringung psychisch Kranker im Gefahrenfall und Angelegenheiten, die sich entweder im persönlichen Umfeld der Bürgerinnen oder Bürger dieser Stadt abspielen oder bei denen die Ordnungsbehörde als Eingriffsverwaltung maßregelnd tätig wird.
Beispielhaft gehören zu den erstgenannten Angelegenheiten Lärmstörungen aus dem privaten Bereich (zum Beispiel Hundelärm, Musiklärm), andere beeinträchtigende Immissionen (zum Beispiel Grillfeuer, Rauch und Gestank) oder Störungen der öffentlichen Sicherheit (durch nicht angeleinte Hunde).
Zu den Aufgaben der Eingriffsverwaltung gehören die Überwachung
- des Jugendschutzes
- des Sonn- und Feiertagsschutzes
- des Bordellwesens
- des Tierschutzes
- von örtlichen Lotterien und Ausspielungen
sowie
- die Bestattung von Leichen ohne bestattungspflichtige Angehörige
- die Kampfmittelbeseitigung
- die örtliche Luft- und Hafenaufsicht
- die Unterbringung psychisch Kranker
- die Ortshygiene
- Jagd- und Fischereiangelegenheiten
- das Sprengstoffwesen
- die Tierkörperbeseitigung und
- die Tierseuchenbekämpfung.
Daneben gibt es die Aufsicht über den kommunalen Ordnungsdienst und die Verkehrsüberwachungskräfte
für den ruhenden Straßenverkehr (Politessen).
Fachbereichsleiter ist Herr Roguski
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0208 825-2538
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0208 825-5325
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