BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Familie, Bildung, Soziales / Grundsicherung (SGB XII) / Hilfen zur Gesundheit
KONTAKT
Die Leistungsgewährung mit entsprechender Beratung erfolgt in den Regionalteams. Vorsprachen erfolgen jeweils nur nach Terminabsprache.
Familie, Bildung, Soziales / Sozialhilfe
Hilfen zur Gesundheit
Hilfen zur Gesundheit werden für Personen erbracht, die über keine anderweitige Krankenversicherung verfügen.
Weitere Informationen folgen in Kürze.
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Die Leistungsgewährung mit entsprechender Beratung erfolgt in den Regionalteams. Vorsprachen erfolgen jeweils nur nach Terminabsprache.


