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Planen, Bauen, Wohnen / Baugenehmigung und Bauordnung
Lagerbehälter und Heizungsanlagen
Die Einlagerung wassergefährdender Stoffe bedarf einer Genehmigung, die bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen ist. Im Regelfall wird dieses Verfahren von Fachunternehmen in Ihrem Auftrag durchgeführt. Bei Heizungsanlagen, die neu erstellt oder wesentlich verändert werden, bedarf es keiner Baugenehmigung, wohl aber des Nachweises durch entsprechende Fachunternehmererklärungen, dass die Anlage den Regeln der Technik entspricht und sicher ist. Es können aber auch Abweichungen zugelassen werden. Dies ist häufig der Fall, wenn ein Heizsystem an die Fernwärme angeschlossen wird und auf eine eigene witterungsgeführte Regelung verzichtet werden soll.
Adresse und Öffnungszeiten
Stadt Oberhausen
Bereich Baugenehmigung und Bauordnung
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Telefon: 0208 825-3188
Fax: 0208 825-5283
Raum A 123
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8.30 - 12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung


