Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Wohnungsaufsicht
WohnberechtigungsbescheinigungenFür die Anmietung und Nutzung von Sozialwohnungen ist die Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung vor Abschluss des Mietvertrages und Bezug der Wohnung erforderlich. Wohnberechtigungsbescheinigungen können erteilt werden, wenn die Familiengröße und das Familieneinkommen innerhalb der vom Gesetzgeber vorgegebenen Einkommensgrenzen und Belegungsmaßstäben liegt.
Hier sind wir für Sie da:
Die Dienststelle befindet sich im Technischen Rathaus
Bahnhofstraße 66
46045 Oberhausen
Zimmer:
B 117 / B 119 Telefon:
Jutta Nagel
Telefon: 0208 825-2287
Heribert Lauterbach
Telefon: 0208 825-2714
Telefax: 0208 825-5218
Unsere Öffnungszeiten sind:
montags - freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Es besteht die Möglichkeit, auch außerhalb der Sprechzeiten eine Terminabsprache vorzunehmen.
Diese Kosten entstehen:
Je nach Art der Bezugsgenehmigung ist eine Verwaltungsgebühr von 5,- bis 30,- Euro zu entrichten.
So erreichen Sie uns:
Das Technische Rathaus befindet auf der
Bahnhofstraße 66 in der Stadtmitte von Oberhausen - Sterkrade
( Fußgängerzone ) und ist vom Sterkrader Bahnhof aus bequem zu erreichen.
KONTAKT
Stadt Oberhausen
Technischen Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

