Familie, Bildung, Soziales
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Fachbereich Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen
GehörlosenhilfeFinanzieller Ausgleich bei Taubheit
Kurzbeschreibung:
Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe von 77 Euro monatlich. Die Leistung ist unabhängig vom Einkommen.
Zuständig ist:
Landschaftsverband Rheinland
- 72.81 -
50663 Köln
Die Stadt Oberhausen, Fachbereich 3-2-20 Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen nimmt die Anträge und Unterlagen gerne entgegen und leitet sie an den Landschaftsverband weiter.
Die notwendigen Formulare erhalten Sie auch hier.
Hier sind wir für Sie da:
Elly-Heuss-Knapp-Straße 1
46145 Oberhausen
Zimmer:
Zimmer 305, 2. Etage (Aufzug)
Telefon:
Herr Helmut Nowatzki
Telefon: 0208 6996519
Telefax: 0208 6996543
e-mail: helmut.nowatzki@oberhausen.de
Unsere Öffnungszeiten sind:
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8.30 - 12 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
So erreichen Sie uns:
Busse: 263 + 957= Haltestelle Elly-Heuss-Knapp-Stiftung

