Planen, Bauen, Wohnen / Stadtplanung
Stadtplanung nach dem BaugesetzbuchDer Flächennutzungsplan
Als vorbereitender Bauleitplan dient der Flächennutzungsplan (FNP), der das gesamte Stadt- oder Gemeindegebiet umfasst und die Grundlage für die Ausarbeitung von detaillierten Plänen für Teile des Gemeindegebietes bildet. Im FNP werden Aussagen über die zukünftig beabsichtigte Verteilung von Bodennutzungen getroffen, also die Verteilung und Zuordnung von Wohn-, Gewerbe-, Frei- und Sonderflächen sowie die Lage wichtiger Verkehrstrassen. Oberhausen hat gemeinsam mit fünf weiteren Ruhrgebietsgroßstädten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) aufzustellen, der gleichzeitig Flächennutzungsplan und übergeordneter Regionalplan ist.
Der Bebauungsplan
Für Teilbereiche eines Gemeindegebietes werden als verbindliche Bauleitpläne Bebauungspläne aufgestellt, die neben den Aussagen zur Verteilung der Bodennutzungen auch gestalterische Festsetzungen und bestimmte Grundstücksrechte enthalten. Bebauungspläne sind parzellenscharf und werden nach Abschluss umfangreicher Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit als Satzungen beschlossen und sind danach unmittelbar rechtswirksam.
Grundlage Baugesetzbuch
Das Baugesetzbuch enthält weitere formelle Planungsverfahren, die jedoch nur vereinzelt angewandt werden. Das sog. besondere Städtebaurecht regelt die Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Stadtumbau und der Sozialen Stadt.
Die Regelungen des Baugesetzbuches werden durch Rechtsverordnungen ergänzt: die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt Art und Maß, in der ein Grundstück genutzt werden darf und enthält Vorgaben über Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche. Die Planzeichenverordnung (PlanzVO) enthält Vorgaben für die plangraphische Darstellung von Bauleitplänen. Eng verzahnt ist das Bauplanungsrecht nach dem BauGB mit dem Bauordnungsrecht der Bundesländer.
Informelle Pläne und Programme
Zum Aufgabengebiet der Stadtplanung gehört neben der Abwicklung formeller Planungsverfahren auch die Aufstellung informeller Planwerke und Programme. Unter informellen Plänen sind alle Pläne ohne gesetzliche Grundlage zu verstehen, die von der Planungsverwaltung freiwillig aufgestellt werden und daher lediglich behördenverbindlich sind. Sie dienen in der Regel zur Erarbeitung von Planungsalternativen und sollen bei der Aufstellung formeller Pläne beachtet werden. Obwohl informelle Pläne aller Art denkbar sind, haben sich einige Standard-Planwerke herausgebildet:
Stadtentwicklungsplan/ Stadtentwicklungskonzept
Städtebaulicher Rahmenplan
Wettbewerbe
Darüber hinaus gibt es in der Stadtplanung eine lange Tradition von Planungswettbewerben. Für besonders anspruchsvolle städtebauliche (oder auch architektonische oder ingenieurtechnische) Vorhaben werden Ideenkonkurrenzen nach bestimmten Regeln durchgeführt, die zu einer Vielzahl an Lösungsvorschlägen führen.
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
Bereichsleiter Thomas Terhart
Tel.: 0208 825-2985
Fax: 0208 825 5261
e-mail: thomas.terhart@oberhausen.de
Stellv. Bereichsleiterin Andrea Baudek
Tel.: 0208 825-2609
e-mail: andrea.baudek@oberhausen.de
- Bereich 5-1 / Regionale Planung
Michael Houx
Tel.: 0208 825-2876
Fax: 0208 825-5261
e-mail: michael.houx@oberhausen.de - Fachbereich 5-1-10 / Stadtentwicklung und vorbereitende Bauleitplanung
Fachbereichsleiterin Regina Dreßler
Tel.: 0208 825-2449
Fax: 0208 825-5260
e-mail: regina.dressler@oberhausen.de - Fachbereich 5-1-20 / Verbindliche Bauleitplanung / Untere Denkmalbehörde, Denkmalschutz
Fachbereichsleiterin Andrea Baudek
Tel.: 0208 825-2609
Fax: 0208 825-5261
e-mail: andrea.baudek@oberhausen.de - Fachbereich 5-1-30 / Verfahren und Konstruktion von Bauleitplänen, Sondermaßnahmen
Fachbereichsleiter Axel Neidmann
Tel.: 0208 825-2605
Fax: 0208 825-5259
e-mail: axel.neidmann@oberhausen.de

