Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Straßenverkehr
Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nach der StraßenverkehrsordnungJeder Anwohner, der im Bereich einer Kurzzeitparkzone mit Haupwohnsitz amtlich gemeldet ist, kann eine Ausnahmegenehmigung für Anwohner beantragen. Das Kraftfahrzeug (ausschließlich PKW) muß auf den Anwohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller dauernd benutzt werden (Benutzungsbescheinigung vom Fahrzeughalter). Weiter darf kein anderweitiger Abstellplatz vorhanden sein.
Jeder Anwohner erhält nur eine Ausnahmegenehmigung.
Bei Antragstellung bitte folgende Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein, Benutzungsbescheinigung bei Fremdfahrzeug
- die Verwaltungsgebühr beträgt zur Zeit 30,70 EURO für ein Jahr, 61,40 EURO für zwei Jahre
Änderungen des Parkausweises bei Fahrzeugwechsel
Bei Fahrzeugwechsel wird ein neuer Bewohnerparkausweis für die restliche Gültigkeit des vorhandenen Ausweises ausgestellt. Die Verwaltungsgebühr hierfür beträgt 5,- Euro. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Personalausweis
- neuer Fahrzeugschein
- bisheriger Bewohnerparkausweis
Verlust des Parkausweises
Sollte der Parkausweis verloren gegangen sein, kann eine Zweitschrift gebührenpflichtig ausgestellt werden. Die Verwaltungsgebühr hierfür beträgt 5,- Euro.
Parkausweis für Schwerbehinderte
Die Ausstellung dieses Ausweises ist möglich, wenn Sie in Ihrem Schwerbehindertenausweis den Vermerk "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "bl" (blind) haben. Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
Bei Antragstellung ist der Schwerbehindertenausweis oder der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes (Versorgungsverwaltung NRW http://www.lvamt.nrw.de/) mitzubringen
Zuständig ist:
Klaus Elendt
Öffnungszeiten:
montags, dienstags und donnerstags durchgängig von 08:00-15:30 Uhr
mittwochs und freitags 08:00-12:00 Uhr
Hier sind wir für sie da:
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Zimmer:
B 406
Telefon:
0208 825-2505
Fax:
0208 825-5325
e-mail:
klaus.elendt@oberhausen.de
Informationen über alle anderen Genehmigungen und Ausnahmen nach der Straßenverkehrsordnung gibt es auf der Seite des Fachbereiches 5-6-50 / Tiefbau.

