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AKTUELLES / Google Streetview

Aktuelles aus Oberhausen / Pressemeldungen

Google Street View startet am Ende des Jahres

Das amerikanische Internet-Unternehmen Google will seinen Online-Dienst „Street View“ mit Fotoaufnahmen von Straßenansichten bis Ende 2010 auch in Deutschland starten. Das Angebot umfasst zunächst folgende 20 Großstädte: Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal.

Mieter und Hausbesitzer sollen in diesen Städten von Mitte August an die Möglichkeit haben, ihren Widerspruch gegen die Veröffentlichung einzelner Bilder einzulegen, beziehungsweise ihr Gebäude unkenntlich machen zu lassen. Google räumt dafür eine Vier-Wochen-Frist bis zum 15. September 2010 ein. Auch nach dem Start von Street View können Eigentümer und Mieter laut Google noch ihr Gebäude unkenntlich machen.
Obwohl Oberhausen hiervon noch nicht betroffen ist, besteht dennoch für Oberhausener Mieter und Hausbesitzer bereits vor Veröffentlichung die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder auch Gebäude und Grundstücke unkenntlich zu machen. Hierzu schreibt Google auf seiner Seite www.google.de/streetview:

„Wir beantworten jeden bei uns schriftlich eingegangenen Widerspruch zunächst mit einer Eingangsbestätigung. Sobald die Funktion zur Unkenntlichmachung von Häusern bzw. Grundstücken zur Verfügung steht, erhalten diese Personen eine erneute Nachricht von Google mit einer genauen Erklärung, wie die Funktion benutzt wird.“

Ein grundsätzliches Aufnahmeverbot für das Stadtgebiet kann von der Stadt Oberhausen nicht ausgesprochen werden. Betroffene Hauseigentümer oder Mieter müssen daher selbst einer Veröffentlichung widersprechen, wenn sie ihr Haus oder ihr Grundstück nicht bei Google Street View abgebildet sehen möchten. Der Widerspruch ist zu richten an:

Google Germany GmbH
Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
E-Mail: streetview-deutschland@google.com
Online-Widerspruch: www.google.de/streetview

Auch folgt die Stadt Oberhausen der Empfehlung des Deutschen Städtetages, kein Sammelwiderspruchsverfahren wie in anderen Kommunen durchzuführen, da gegen ein solches Verfahren datenschutzrechtliche Bedenken bestehen.

Google Street View ist aus der Sicht des Datenschutzes umstritten. Die Veröffentlichung von Gesichtern, Kraftfahrzeugkennzeichen oder Hausnummern bei Street View ist aus Sicht der Datenschützer unzulässig. Diese werden von Google nun automatisch unkenntlich gemacht. Ebenso hat das Unternehmen zugesagt, alle Widersprüche Betroffener vor der Veröffentlichung von Bildern zu berücksichtigen. Auch will Google Street View erst dann starten, wenn die von Einwohnerinnen und Einwohnern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind.
Das Bundesverbraucherschutzministerium hat auf seinen Internetseiten umfangreiches Informationsmaterial zusammengestellt und bietet unter anderem auch Musterwidersprüche zum Herunterladen an.

Weitere Informationen:
Widerspruch zu Google Streetview
Link zum Widerspruchsformular (Word-Dokument) auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


12. August 2010