[Kopfnavigation] [Hauptnavigation] [Unternavigation] [Inhalt] [Detailnavigation]
Alles zum Thema
Partner werden
Werden Sie Partner der Stadt Oberhausen. Hier können Sie für Ihr Angebot werben.
Mail an die Pressestelle
 
BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Familie, Bildung, Soziales / Altenhilfe / Hilfen für Menschen mit Behinderungen / Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer
Bitte wählen Sie das gewünschte Dezernat / Bereich der Stadtverwaltung

Familie, Bildung, Soziales
/ Fachbereich Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen

Kündigungsschutz

Informationen zu
Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer/-innen

Kurzbeschreibung:
Schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genießen einen besonderen beruflichen Kündigungsschutz. Sollte Ihr Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, so wird die Fürsorgestelle für Kriegsopfer und Schwerbehinderte bei dem Kündigungsverfahren beteiligt, sofern Sie als Schwerbehinderter vom Versorgungsamt anerkannt worden sind.

Zuständig ist:
Stadt Oberhausen
Fachbereich 3-2-20
Fachbereich Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen 
Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben

Hier sind wir für Sie da:
Elly-Heuss-Knapp-Straße 1
46145 Oberhausen

Ihre Ansprechpartner sind: 
Frau Felizitas Ißelmann
Telefon: 0208 6996520
Telefax: 0208 6996543
e-mail: felizitas.isselmann@oberhausen.de 
Zimmer 207, 1. Etage (Aufzug)

Frau Astrid Friedrichs
Telefon: 0208 6996518
Telefax: 0208 6996543
e-mail: astrid.friedrichs@oberhausen.de
Zimmer 305, 2. Etage (Aufzug)

Öffnungszeiten:
 
Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

So erreichen Sie uns:
 
Busse: 263 + 957 = Haltestelle Elly-Heuss-Knapp-Stiftung