BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Familie, Bildung, Soziales / Jugendamt und soziale Angelegenheiten / Unterhaltsvorschusskasse
Familie, Bildung, Soziales
Unterhaltsvorschusskasse
Es ist möglich, Zahlung von Unterhaltsvorschuss an allein erziehende Mütter und Väter für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr für maximal 72 Monate (sechs Jahre) zu erhalten, wenn der Unterhaltspflichtige nicht oder nicht in ausreichender Höhe zahlt.
KONTAKT
Stadt Oberhausen
Fachbereich 3-2-60
Amtsvormundschaften / Amtsbeistandschaften
Concordiastraße 30
46049 Oberhausen
Familie, Bildung, Soziales
/
Jugendhilfe
UnterhaltsvorschusskasseUnterhaltsvorschusskasse (UVG)
Es ist möglich, Zahlung von Unterhaltsvorschuss an allein erziehende Mütter und Väter für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr für maximal 72 Monate (sechs Jahre) zu erhalten, wenn der Unterhaltspflichtige nicht oder nicht in ausreichender Höhe zahlt.
Bitte bringen Sie bei Antragstellung folgende Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde
- Vaterschaftsanerkennung- nicht bei ehelichen Kindern
- Schriftverkehr mit Anwälten
- Getrenntlebenderklärung, wenn die Eltern noch zusammen gemeldet sind
- Aktueller ALG II-Bescheid
- Pass/Aufenthaltstitel
- Gerichtsurteile/Beschlüsse zur Zahlung von Unterhalt an das Kind
Auskunft zu Fragen der Unterhaltssicherung für Oberhausen erteilt:
Monika Schulz
Concordiahaus Zimmer 116
Telefon: 0208 825-9319
Fax: 0208 825-9200
Stadt Oberhausen
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Amtsvormundschaften/Amtsbeistandschaften
Concordiastraße 30 (Concordiahaus)
46042 Oberhausen
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch: 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
- außerdem Termine nach telefonischer Vereinbarung -
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Amtsvormundschaften / Amtsbeistandschaften
Concordiastraße 30
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Marianne Breit
Zimmer: 118, 1. Etage
Telefon:
0208 825-9462
e-mail:


