[Kopfnavigation] [Hauptnavigation] [Unternavigation] [Inhalt] [Detailnavigation]
Wettervorhersage
Partner in
Oberhausen
Logo of the Theater Oberhausen
Partner werden
Werden Sie Partner der Stadt Oberhausen. Hier können Sie für Ihr Angebot werben.
Mail an die Pressestelle
 
BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Familie, Bildung, Soziales / Jugendamt und soziale Angelegenheiten / Unterhaltsvorschusskasse
Bitte wählen Sie das gewünschte Dezernat / Bereich der Stadtverwaltung

Familie, Bildung, Soziales
/ Jugendhilfe

Unterhaltsvorschusskasse



Unterhaltsvorschusskasse (UVG)

Es ist möglich, Zahlung von Unterhaltsvorschuss an allein erziehende Mütter und Väter für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr für maximal 72 Monate (sechs Jahre) zu erhalten, wenn der Unterhaltspflichtige nicht oder nicht in ausreichender Höhe zahlt.

Bitte bringen Sie bei Antragstellung folgende Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde
  • Vaterschaftsanerkennung- nicht bei ehelichen Kindern
  • Schriftverkehr mit Anwälten
  • Getrenntlebenderklärung, wenn die Eltern noch zusammen gemeldet sind
  • Aktueller ALG II-Bescheid
  • Pass/Aufenthaltstitel
  • Gerichtsurteile/Beschlüsse zur Zahlung von Unterhalt an das Kind

Auskunft zu Fragen der Unterhaltssicherung für Oberhausen erteilt:

Monika Schulz
Concordiahaus Zimmer 116
Telefon: 0208 825-9319
Fax: 0208 825-9200

Stadt Oberhausen
Fachbereich 3-2-60
Amtsvormundschaften/Amtsbeistandschaften
Concordiastraße 30 (Concordiahaus)
46042 Oberhausen

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch: 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
- außerdem Termine nach telefonischer Vereinbarung -



KONTAKT
Stadt Oberhausen
Fachbereich 3-2-60
Amtsvormundschaften / Amtsbeistandschaften
Concordiastraße 30
46049 Oberhausen

Marianne Breit
Zimmer: 118, 1. Etage


Telefon:
0208 825-9462
e-mail:
marianne.breit@oberhausen.de