BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Familie, Bildung, Soziales / Grundsicherung (SGB XII) / Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
KONTAKT
Die Leistungsgewährung mit entsprechender Beratung erfolgt im Fachbereich 3-2-20, Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen.
Familie, Bildung, Soziales / Sozialhilfe
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Eingliederungshilfe wird gewährt, um eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern oder behinderte Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Weitere Informationen folgen in Kürze.
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Die Leistungsgewährung mit entsprechender Beratung erfolgt im Fachbereich 3-2-20, Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen.
Um eine Terminvereinbarung wird gebeten.


