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Planen, Bauen, Wohnen / Baugenehmigung und Bauordnung
Verfahren nach dem BImSchG
Diese Verfahren werden vom Staatlichen Umweltamt oder der Bezirksregierung für stark belastende Gewerbe und Industriebetriebe durchgeführt. Sofern bauliche Anlagen errichtet werden sollen, wird auch der Bereich Baugenehmigung und Bauordnung beteiligt, da die Baugenehmigung in das Verfahren mit eingeht. Sofern bei einem laufenden Verfahren zum bauordnungsrechtlichen Teil Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an:
Adresse und Öffnungszeiten
Stadt Oberhausen
Bereich Baugenehmigung und Bauordnung
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Telefon: 0208 825-2468
Fax: 0208 825-5283
Raum A 131
Öffnungszeiten:
Mo und Mi 8.30 - 12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung


