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Schiedsamtsbezirke
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Bürger & Stadt / Recht

Schiedsamt

Für jeden Schiedsamtsbezirk im Stadtgebiet ist eine Schiedsperson zuständig.
Durch Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen ist das Stadtgebiet derzeit in acht Schiedsamtsbezirke aufgeteilt, und zwar je drei Bezirke in Alt-Oberhausen und Sterkrade sowie zwei Bezirke in Osterfeld. Dabei entspricht ein Schiedsamtsbezirk jeweils einem Oberhausener Postleitzahlenbezirk.

Die örtliche Zuständigkeit der Oberhausener Schiedspersonen ergibt sich aus dem Verzeichnis der Schiedsmänner und Schiedsfrauen im Amtsgerichtsbezirk Oberhausen.

Wichtig ist noch zu wissen, dass sich die örtliche Zuständigkeit der Schiedspersonen nach dem Wohnsitz des Antragsgegners richtet.

Detaillierte Informationen finden Sie im Faltblatt des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.



KONTAKT
Stadt Oberhausen
Bereich Recht
Fachbereich Versicherungen
Schwartzstraße 72
46042 Oberhausen

Bereichsleitung:
Karlheinz Schultz 0208 825-2222
e-mail: karlheinz.schultz@oberhausen.de 

Stellvertretende Bereichsleitung:
N.N.