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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Umwelt / Bodenschutz und Altlasten
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / / Umwelt

Bodenschutz und Altlasten - Fachbereich Bodenschutz und Altlasten / - Untere Bodenschutzbehörde -

Zum Aufgabenbereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Fachbereiches gehört der Schutz des Bodens als Bestandteil der Naturkreisläufe, die Bearbeitung von Altlasten, Altlast-Verdachtsflächen, schädlichen Bodenveränderungen und von umwelttechnischen Themen.

Dazu zählen u. a.

  • Führen des Katasters der Flächen mit Bodenbelastungsverdacht,
  • Untersuchungen von Bodenbelastungen zur Gefahrenabwehr für bestehende oder geplante Flächennutzungen und
  • Sichern oder Sanieren von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen.
  • Prüfung von Vorhaben und Maßnahmen zum Bodenschutz

Die Beratung interessierter Bürger/-innen und Betriebe über Bodenschutz und Altlastenprobleme gehört ebenso zum Aufgabenspektrum wie auch die Bearbeitung umwelttechnischer Fragestellungen, die nicht notwendigerweise auf 'Bodenbelastungen' bezogen sein müssen. Neben der internen Beratung innerhalb der Stadtverwaltung können auch Bürger individuell Informationen erhalten, wenn es z. B. um Fachliteratur, Umweltdatenbanken oder sonstige Wissensquellen im technischen Umweltschutz geht. Trotz der personell auf das Thema Bodenbelastungen konzentrierten Arbeit will der Fachbereich somit auch seine Hilfe bei Querschnittsaufgaben des Umweltschutzes anbieten, soweit das im Einzelfall möglich ist.

 

Flächen mit Bodenbelastungsverdacht
Bestimmte stillgelegte Industrie- und Gewerbebetriebe oder auch ehemalige Müllkippen, Aufhaldungen und verfüllte Ton- oder Kiesgruben können zum Beispiel unter Bodenbelastungsverdacht stehen, sofern Anhaltspunkte für eine mögliche Boden- oder Grundwasserverunreinigung vorliegen. Besonders dann, wenn solche Grundstücke später anders genutzt werden sollen - beispielsweise als Wohnbauflächen - wird geprüft, ob von diesen Flächen Gefährdungen für Mensch und Umwelt ausgehen können. Hierzu sind oft z. B. Boden- oder Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Ein Schwerpunkt der fachlichen Beurteilung liegt bei Neubauvorhaben, die im baurechtlichen Genehmigungsverfahren stehen oder aber erst im Rahmen von Bebauungsplänen umgesetzt werden sollen.

Auskunft zu Flächen mit Bodenbelastungsverdacht
Neben der Kataster-Erfassung und der Untersuchung und Beurteilung von Flächen mit Bodenbelastungsverdacht gibt der Fachbereich auch Auskunft über diese Flächen. Für schriftliche Auskünfte ist eine schriftliche Anfrage erforderlich. Wir bieten Ihnen entsprechendes Antrags-Formular an, Sie können uns aber auch formlos anschreiben. Ihrer Anfrage soll immer ein Lageplan des betreffenden Grundstückes beigefügt sein.
Die Flächen mit Bodenbelastungsverdacht in Oberhausen sind vollständig in einer Karte erfasst.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
Sind Bodenbelastungen kritisch zu bewerten, so dass z. B. eine Gesundheitsgefahr vorliegt, werden unter Beteiligung des Bereichs Gesundheitswesen der Stadt Oberhausen Gefahrenabwehrmaßnahmen angeordnet bzw. ergriffen. Diese, dem jeweiligen Einzelfall anzupassenden Maßnahmen können z. B. die Sicherung eines Grundstücks durch Zutrittsbeschränkung, eine gezielte Bodenabdeckung oder eine Sanierungsmaßnahme sein. Die ordnungsgemäße Durchführung wird überwacht. Bestimmte sanierte Altlasten unterliegen einer Dauerüberwachung.
Für größere Untersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Landesmittel als Zuschuss beantragt, so dass der städtische Haushalt entsprechend entlastet werden kann. In vielen Fällen tragen aber auch die privaten Grundstückseigentümer oder Investoren die bodenbelastungsrelevanten Kosten.

Gesetzliche Grundlagen
Das neue Bodenschutzrecht hat das Aufgabenspektrum der Mitarbeiter dieses Fachbereiches seit Mitte 1999 deutlich erweitert:

Das 1999 in Kraft getretene Bundes-Bodenschutzgesetz hat die früheren Regelungen zu Altlasten aus dem Landesabfallgesetz NRW abgelöst. Durch das Landesbodenschutzgesetz werden die Regelungen noch ergänzt.
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen gehen über die reine Thematik "Altlasten" weit hinaus. Der Boden wird zu einem Schutzgut. Neben Altlasten werden erstmalig auch so genannte "Schädliche Bodenveränderungen" im Gesetz aufgenommen. Insbesondere ist Vorsorge zu treffen, dass schädliche Bodenveränderungen auch zukünftig nicht entstehen. Das Gesetz wendet sich besonders in diesem Punkt an jedermann, also auch an jeden Bürger der Stadt Oberhausen, der in irgendeiner Weise auf den Boden einwirkt.
Da das Gesetz und die zugehörige Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sehr komplex angelegt sind, fließen viele Dinge erst nach und nach in die tägliche Bearbeitungspraxis ein. In Diskussionen mit zuständigen Behörden des Landes wird deutlich, dass Verständnis und Umsetzung verschiedener gesetzlicher Inhalte nur in fortlaufendem Dialog entwickelt werden können.

 

Weitere Informationen:

Landesumweltamt NRW:
http://www.lua.nrw.de/

Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW:
http://www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/boden/bodenschutz.htm

Umweltbundesamt:
http://www.umweltbundesamt.de/

Bundesumweltministerium:
http://www.bmu.de/de/1024/js/glossar/liste01/


Sonstiges Interessantes zum Thema "Boden":

http://www.bodenwelten.de/

http://www.bodenbewusstsein.de/

http://www.lanuv.nrw.de/boden/bodenschutz/bodenschutz_bauen/bodenschutz_bauen.html



KONTAKT
Stadt Oberhausen
Bereich Umweltschutz
Untere Bodenschutzbehörde
Bodenschutz und Altlasten
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46042 Oberhausen

Telefon:
0208-825-3588
Fax:
0208-825-3704
e-mail:
fachbereich.altlasten@oberhausen.de