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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Einwohnermeldewesen / Ausweise / Personalausweis
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Einwohnermeldewesen

Personalausweis

Zuständig ist der Fachbereich Einwohnermeldewesen:
Bürgerservicestellen Alt-Oberhausen, Sterkrade, Osterfeld (s.u.)



Seit dem 01.11.2010 ist bundesweit der elektronische Personalausweis eingeführt. Der  neue Personalausweis hat das praktische Format einer Scheckkarte und bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Die alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.

Bei der Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • bisheriger Personalausweis oder Reise-/Kinderreisepass

  • Geburts- oder Heiratsurkunde

  • aktuelles biometrisches Lichtbild

  • bei Personen unter 16 Jahren : Zustimmungserklärung beider Eltern sowie Personalausweise/Reisepäasse beider Eltern. Bei alleinigem Sorgerecht  Sorgerechtsbeschluss beziehungsweise Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt.

Personalausweise sind bei Personen ab 24 Jahren 10 Jahre gültig (Gebühr 28,80 Euro)  Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre (Gebühr 22.80 Euro). Vorläufige Personalausweise werden wie bisher auch mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt (Gebühr 10,-- Euro).

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.personalausweisportal.de/  

Bitte bringen Sie mit:
Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
in der Größe von 45 x 35 mm, das die Anforderungen der Fotomustertafel der Bundesdruckerei entspricht (siehe auch http://www.bundesdruckerei.de/ oder http://www.epass.de/)
den alten Personalausweis, (falls nicht vorhanden, Reisepass oder anderen amtlichen Lichtbildausweis)
Familienbuch oder andere standesamtliche Urkunden sollten vorsichtshalber mitgebracht werden, da es im Einzelfall sein kann, dass eine Bearbeitung ohne deren Vorlage nicht möglich ist (zum Beispiel bei Verlust des alten Ausweises oder bei erstmaliger Ausstellung eines Ausweises in Oberhausen).

Der weitere Ablauf ist:
Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 4-6 Wochen liegt der Personalausweis zur Abholung bereit. Unter Vorlage des alten Ausweises wird Ihnen oder einem Bevollmächtigten (wenn dieser eine entsprechende Vollmacht vorlegt, diese kann bereits bei der  Antragstellung erteilt werden) der Personalausweis ausgehändigt. Ein Formular für die Vollmacht steht zum Herunterladen zur Verfügung.

Abholauskunft - Hier erfahren Sie, ob Ihr beantragtes Ausweisdokument in der Service-Stelle zur Abholung bereit liegt.

e-mail-Kontakt:
Einwohnermeldewesen@oberhausen.de

Weitergehende Informationen:
Gültigkeitsdauer:

bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre, sonst 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.

Eilig?
Die Herstellung des Ausweises durch die Bundesdruckerei dauert einige Zeit. Falls schon früher ein neuer Ausweis benötigt wird, kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden, der jedoch eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten hat. Dazu ist zusätzlich ein Lichtbild und eine Gebühr von 10,00 Euro erforderlich.

Weitere Informationen:
Der Antrag wird durch die Sachbearbeiter/innen der Bürgerservicestellen ausgefüllt und muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden. Persönliche Vorsprache ist deshalb grundsätzlich erforderlich. Für Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten den Antrag stellen. Neben dem Jugendlichen muss dabei mindestens ein Elternteil bei der Antragstellung zugegen sein. Die Zustimmung des anderen Elternteils kann schriftlich abgegeben werden (beglaubigte Unterschrift oder Personalausweise sind in diesem Falle mitzubringen). Vordrucke für die Zustimmungserklärung sind in den Bürgerservicestellen oder an der Kasse / Ausgabe (Rathaus Oberhausen und Technisches Rathaus) erhältlich. Alleinerziehende Eltern benötigen einen Nachweis über das bestehende Sorgerecht. Nicht verheiratete Mütter benötigen für den Fall, dass keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben worden ist, eine Negativbescheinigung des Jugendamtes.

An dieser Stelle können leider nicht alle vorkommenden Fälle beschrieben werden. Haben Sie deshalb bitte Verständnis dafür, dass im Einzelfall eventuell weitere Unterlagen und eine etwas andere Verfahrensweise erforderlich sein können.




Hier finden Sie die Bürgerservicestellen: Öffnungszeiten:

 Montag   8.00 - 16.00 Uhr
 Dienstag  8.00 - 16.00 Uhr
 Mittwoch   8.00 - 16.00 Uhr
 Donnerstag  8.00 - 18.00 Uhr
 Freitag  8.00 - 12.00 Uhr



Anfangsbuchstabe des Nachnamens Ansprechpartnerin Telefon:
A - Er Iris Plato 0208 825-2424
Es - Ham Astrid Mura 0208 825-2383
Han - K Heike Knopke 0208 825-2401
L - Rat Birgit Mecking 0208 825-2405
Rau - Tra Katja Haake / Gisela Jost 0208 825-2668
Trb - Z Angelika Arkenau 0208 825-2826


Adresse:
Stadt Oberhausen
Fachbereich 2-4-60
Einwohnermeldewesen
Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen

Ansprechpartnerin: Iris Adelberg
Telefon: 0208 825-3012
Fax: 0208 825-2847
e-mail: einwohnermeldewesen@oberhausen.de