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Öffentliche Sicherheit
Informationen zu
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Oberhausen (OVO)
0208 825-2500
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Oberhausen (OVO)
Kurzbeschreibung:
Annahme von Anzeigen über Zuwiderhandlungen gegen die bußgeldbewährten Bestimmungen der OVO, zum Beispiel Taubenfütterungsverbot, offene Feuer, Fahrzeugpflege, Abfall, Tierhaltung, etc.
Zuständig ist:
Reiner Süselbeck
Hier sind wir für Sie da:
Technisches Rathaus
Bahnhofstr.66
46145 Oberhausen
Zimmer:
B 408
0208 825-2500
Fax:
0208 825-5325

