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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Bezirksverwaltungsstellen
Wohngeldanträge
Wohngeld ist ein Zuschuss des Bundes der als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
gezahlt wird.
als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
gezahlt wird.
Der Anspruch und die Höhe des Wohngeldes sind von drei Faktoren abhängig:
- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.
Die Bearbeitung von Wohngeldanträgen erfolgt durch die Wohngeldstelle des Bereichs Wohnungswesen und städtebauliche Maßnahmen.
Die Bezirksverwaltungsstellen bieten folgende Leistungen zum Wohngeld an:
- Sie erhalten alle notwendigen Vordrucke bei uns.
- Wenn Sie Fragen zum Ausfüllen der Vordrucke haben beraten wir Sie.
- Wir nehmen die Anträge auf Mietzuschuss entgegen und leiten Sie an die Wohngeldstelle weiter. Anträge auf Lastenzuschuss sind direkt der Wohngeldstelle vorzulegen.
Umfangreiche Informationen zum Wohngeld finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.

