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Planen, Bauen, Wohnen / Baugenehmigung und Bauordnung
Schornsteinfegerwesen
Schornsteine, Heizungsanlagen und sonstige Feuerstätten sind von Haus aus gefährliche Einbauten in Gebäuden. Deshalb hat der Gesetzgeber auch die Kehrpflicht eingeführt, die von den zuständigen Bezirksschornsteinfegerinnen bzw. -fegern wahrgenommen wird. Sofern Sie wissen möchten, wer für Sie zuständig ist oder aber Probleme mit dieser Person bestehen, wenden Sie sich bitte an:
Adresse und Öffnungszeiten
Stadt Oberhausen
Bereich Baugenehmigung und Bauordnung
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Telefon: 0208 825-2764
Fax: 0208 825-5283
Raum A 103
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8.30 - 12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung


